Verwaltungsfachangestellte*r Fachrichtung Bundesverwaltung
Aufgaben und Tätigkeiten kompakt:
Verwaltungsfachangestellte*r der Fachrichtung Bundesverwaltung sind in verschiedenen Behörden und Einrichtungen des Bundes tätig und unterstützen die Verwaltung in rechtlichen, organisatorischen und bürokratischen Aufgaben. Sie sind für die Bearbeitung von Anträgen, Anfragen und Anmeldungen zuständig, erstellen Bescheide, führen Akten und bereiten Verwaltungsentscheidungen vor. Sie arbeiten in Bereichen wie Personalverwaltung, Haushalts- und Finanzwesen, sowie in der Sozial- und Ausländerverwaltung. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben, die Betreuung von Bürgeranfragen sowie die Beratung von Verwaltungsbehörden und -stellen. Sie stellen sicher, dass die Arbeitsabläufe in der öffentlichen Verwaltung effizient und ordnungsgemäß durchgeführt werden und arbeiten dabei eng mit anderen Fachbereichen zusammen.
Die Ausbildung im Überblick:
Die Ausbildung zum*r Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Bundesverwaltung ist eine duale Ausbildung, die sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule stattfindet.
Dauer: 3 Jahre
Ziel: Abschluss mit Abschlussprüfung vor der zuständigen Verwaltungsbehörde
Schwerpunkte: Während der Ausbildung erwerben die Auszubildenden fundierte Kenntnisse in den Bereichen Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht, Personalwesen, Verwaltungsorganisation und -technik. Sie lernen, mit komplexen Verwaltungsprozessen und verschiedenen Rechtsvorschriften umzugehen und in der öffentlichen Verwaltung zu arbeiten.
Die Ausbildung bietet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten in Bundesbehörden und -einrichtungen, z. B. in Ministerien, Finanzämtern oder im Bereich der inneren Verwaltung. Nach der Ausbildung gibt es vielfältige Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, z. B. zum Verwaltungswirt*in oder in leitende Positionen innerhalb der öffentlichen Verwaltung.