Ausbildung im mittleren Dienst zum/zur Polizeiobermeister*in
Aufgaben und Tätigkeiten kompakt:
Polizeiobermeister*innen im mittleren Dienst übernehmen vielfältige Aufgaben im Bereich der Polizeiarbeit und der Gefahrenabwehr. Sie sind insbesondere für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zuständig. Dazu gehören Streifendienst, die Überwachung von Verkehr, das Ermitteln von Straftaten, das Erheben von Anzeigen sowie die Durchführung von Personenkontrollen und Fahrzeugprüfungen. Polizeiobermeisterinnen arbeiten sowohl präventiv als auch reaktiv, indem sie auf Notrufe reagieren, Verdächtige überprüfen und Ermittlungen führen. Sie führen Gespräche mit Zeugen, Opfern und Tatverdächtigen, erstellen Berichte und Dokumentationen und tragen zur Aufklärung von Straftaten bei. Außerdem sind sie bei der Unterstützung von größeren polizeilichen Einsätzen, wie Demonstrationen oder Großveranstaltungen, beteiligt. Die Arbeit erfordert neben rechtlichem Wissen auch ein hohes Maß an Kommunikations- und Durchsetzungsvermögen sowie die Fähigkeit, auch in stressigen Situationen ruhig und professionell zu handeln.
Die Ausbildung im Überblick:
Die Ausbildung zum*r Polizeiobermeister*in erfolgt im Rahmen einer dualen Ausbildung im mittleren Polizeidienst, die sowohl theoretische als auch praktische Ausbildungsinhalte umfasst. Die Ausbildung findet in Polizeischulen und bei der Polizei selbst statt.
Dauer: 2 bis 2,5 Jahre
Ziel: Abschluss als Polizeiobermeister*in, meist mit einer Prüfung bei der jeweiligen Polizeibehörde
Schwerpunkte: In der Ausbildung werden die angehenden Polizeiobermeister*innen in den Bereichen Polizeirecht, Strafrecht, Verkehrssicherheit, Einsatztraining, Kommunikation und Konfliktmanagement sowie in praktischen Übungen geschult. Sie lernen, wie man mit verschiedenen Situationen und Konflikten umgeht, wie man Verhöre führt und wie man polizeiliche Maßnahmen korrekt durchführt.
Die Ausbildung bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten innerhalb der Polizei, sowohl im Streifendienst als auch in spezialisierten Bereichen wie der Verkehrspolizei, Kriminalpolizei oder bei der Unterstützung bei Großereignissen. Nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung, z. B. zum*r Polizeikommissar*in oder in verschiedenen spezialisierten Aufgabenbereichen.